Partner, welche sich das „Ja-Wort“ geben, denken zu diesem Zeitpunkt wohl nicht daran, dass die Liebe unter Umständen eines Tages verfliegen könnte und sich die Wege trennen. Fest steht allerdings, dass in Österreich die Scheidungen stiegen und selbstverständlich ist eine Trennung nicht ganz so einfach.
Besonders schwierig ist es, wenn Kinder ins Spiel kommen und das Thema Unterhalt und Alimente aufkommt. Damit man die Höhe errechnen kann, ist es entscheidend sich mit dem Thema Unterhalt und Regelbedarfssatz auseinanderzusetzen.
Mit dem Begriff Alimente (aus dem lateinischem für Nahrungsmittel) ist meist das Thema Unterhaltszahlungen gemeint. Alimente sollen den Lebensunterhalt einer Person sicherstellen. Eltern, welche getrennt voneinander leben, müssen ihren Kindern Alimente bezahlen.
Unterhaltsrechner in Österreich im Überblick – Alimente berechnen 2019
- Unterhaltszahlungen berechnen: https://www.scheidungsinfo.at/unterhaltsrechner-alimenterechner-oesterreich/
- Unterhaltsrechner der Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt in Österreich: http://www.jugendwohlfahrt.at/unterhaltsrechner.php
- Unterhaltsprogramme Dr. Günter Tews (viele Programme für Berechnungen zum Thema Unterhalt) : http://www.unterhaltsrecht.at/
- Alimente-Rechner für Österreich & Ehegatten Unterhaltsrechner: https://www.familienrechtsinfo.at/alimente-kindesunterhalt-rechner-oesterreich/
- Anleitung zum Unterhaltsrechner und viele Informationen zum Thema Unterhalt/Alimente: https://www.alimente.wien/Unterhaltsrechner.html
In der Regel wird das Geld vom jenem Elternteil bezahlt bei dem das Kind bzw. die Kinder nicht leben. Solange das Kind die Volljährigkeit nicht erreicht hat , müssen beide Teile für den Unterhalt sorgen.
Kinderunterhalt bezahlen
Das österreichische Kinderschaftsrecht regelt die Unterhaltszahlungen. Eltern, Großeltern oder etwaige Nachlasser sind dazu verpflichtet, ihren Kindern einen angemessenen Unterhalt zu zahlen.
Die Höhe des Unterhalts
Die Berechnung der Alimente kann man einfach mit einem Unterhaltsrechner berechnen. Diese funktionieren auf einfache Weise übers Internet. Dafür muss man Angaben zu seinem persönlichen Gehalt und zu jenem des Ex-Partners machen.
Besonders wichtig ist das Nettoeinkommen, die Unterhaltspflicht an damalige Ehepartner, die Steuerbemessungsgrundlage sowie die Geburtsdaten des Kindes bzw. der Kinder. Sobald man diese Daten eingegeben hat, erhält man per E-Mail einen Richtwert zugeschickt, welcher unverbindlich ist.
Wer zu diesem Thema Beratung benötigt, sei geraten einen Rechtsanwalt zu beauftragen, welcher sich auf dieses Thema spezialisiert hat.
Beispielrechnung – Wie hoch sind die Alimente?
Der Vater ist zu Unterhalt verpflichtet und verfügt über ein Nettoeinkommen von 2.800 Euro pro Monat. Die Ex-Partnerin ist unterhaltberechtigt und verfügt selbst über ein Einkommen von 1.400 Euro pro Monat. Die beiden haben zwei Kinder. Das älteste Kind ist sieben Jahre alt und fällt somit in die Kategorie „Kinder 6-9 Jahre“. Dafür sind 17 Prozent des Nettoeinkommens angesetzt.
Das zweite Kind ist vier Jahre alt und fällt somit in die Kategorie „ Kinder 0-5 Jahre“. In diesem Fall müsste der Vater 15 Prozent seines Nettoeinkommens ansetzen. In diesem Beispiel wäre für das ältere Kind 476 Euro monatlich zu zahlen, für das jüngere Kind sind 420 Euro monatlich zu zahlen. Insgesamt müsste der Vater 896 Euro im Monat zahlen.
Für die Kalkulation werden das vorhandene Vermögen, das Einkommen, die Altersklassen und die Ausbildung berücksichtigt. Die Höhe, welche man zu zahlen hat, muss also für jeden Fall neu berechnet werden.
Allerdings ist in Österreich auch ein bestimmter Prozentsatz festgelegt, welcher bezahlt werden muss. Sollte sich die Partner nicht einig werden, dann treten diese Regelungen in Kraft.
So werden für Kinder von 0 bis 6 Jahren 16 Prozent des Nettoeinkommens fällig, für Kinder von 6 bis 10 Jahren werden 18 Prozent fällig, usw. Allerdings gibt es auch gesetzlich festgeschriebene Obergrenzen. Wer ein hohes Einkommen hat, muss 2 bis 2,5 Mal dem Regelbedarf an Alimente entrichten.
Es gibt aber auch Ausnahmen für diese gesetzlichen Regeln. Sollte eine Person einen geringfügigen Beruf ausüben, welcher weit unter der individuellen Möglichkeiten liegt. Dann wird ein fingiertes Einkommen für die Grundlage für die Kalkulation der Alimente verwendet. Falls bei einem Kind Beiträge und Kosten entstehen, welche über den normalen Bedarf hinausgeht, kann der Staat dieses Geld zum Teil wieder einfordern.
Durch die gesetzlichen Prozentsätze kann jeder ausrechnen, wie hoch die Alimente für seine Kinder sind. Die genauen Beträge werden vom Jugendamt berechnet.
Wann bekommt man Unterhalt?
Beide Elternteile sind gegenüber den Kinder unterhaltsverpflichtet. Das bedeutet, dass beide Teile zum Unterhalt ihres Kindes beitragen müssen. Sollten sie dazu nicht im Stande sein, dann kommen die Großeltern für die Alimente auf.
Sollte man mit dem eigenen Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben, dann muss man dem Kind einen sogenannten Naturalunterhalt bieten. Das bedeutet man ist verantwortlich für Wohnung, Nahrung, Kleidung, Bildung, Freizeitgestaltung und Taschengeld.
Wenn man mit einem Kind im Haushalt zusammen lebt, hat man Anspruch darauf, dass der andere Partner Unterhalt zahlen muss. In diesem Fall bekommt man ein festgelegtes Geld vom Partner. Sollte das Kind minderjährig sein, dann werden die Alimente an den gesetzlichen Vertreter ausbezahlt. Wenn das Kind volljährig ist, kann es veranlassen, dass die Leistungen persönlich ausgezahlt werden.
Falls man nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt, es aber mehrheitlich betreut kann es passieren, dass man weniger Unterhalt bezahlen muss.
Wenn bei einem Kind ein besonderer Bedarf besteht oder eine besondere finanzielle Auslage entsteht, muss der Elternteil hierfür aufkommen, welcher auch sonst für die Alimentzahlungen verpflichtet ist. Hier handelt es sich um besondere Arztrechnungen, Heilbehandlungskosten oder Prozesskosten. Leistungen beispielsweise eine Klassenfahrt müssen nicht verpflichtend vom unterhaltszahlungspflichtigen Elternteil getragen werden.
Das Geld kann aber auch als Vorschuss ausbezahlt werden. Hierfür muss die Person einen Antrag stellen, die die Zahlung erhält. Hierfür muss ein Anspruch vorhanden sein, dieser muss mit einem Vergleich bzw. mit einem Gerichtsbeschluss in passenden Höhen vorgezeigt werden.
Das kann ausgeführt werden, wenn die Zahlung nicht vollständig bezahlt wurde und das Geld nicht durch eine Pfändung erwirtschaftet werden kann. Damit der Vorschuss gewährt werden soll, sind weitere Details bzw. Quellen benötigt.
Gerichtliche Berechnung
In Österreich werden die Prozentsätze für die Kalkulation festgelegt. Hierbei werden die Kinder in unterschiedlichen Altersgruppen eingeteilt. Im Allgemeinen werden die Alimente durch das Gericht oder das Jugendamt berechnet. Dafür müssen die Eltern ihr gegenwärtiges Jahresgehalt nachweisen. Auch diverse weitere Unterlagen werden benötigt.
Wenn der Unterhalt neu berechnet werden soll, dann ist jenes Bezirksgericht zuständig, in dem das Kind den Hauptwohnsitz hat. Änderungen entstehen, wenn beispielsweise ein Elternteil viel mehr oder viel weniger verdient als zuvor.
Sollte ein Elternteil den festgelegten Zahlungen nicht nachkommen, dann kann das Gericht die Alimente nachfordern. Dies kann im schlimmsten Fall bis zu Pfändung des Lohnes führen.
Unterhaltspflicht
Beide Elternteile sind zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Das gilt auch für nicht ehelichen Kindern. Hierfür muss jedes Elternteil seine Möglichkeiten ausnutzen. Dafür müssen die Elternteile sowohl das eigene Einkommen als auch das vorhandene Vermögen verwenden.
Bei der Berufswahl und beim eigenen Lebensstandard muss ebenfalls auf den Unterhalt Rücksicht genommen werden. Abhängig von der persönlichen Situation gibt es Unterschiede, wie hoch die Zahlungen sein müssen.
Die Unterhaltszahlungen sind nicht eindeutig geregelt. Sollten die Eltern es nicht schaffen für den Unterhalt aufzukommen, dann sind die Großeltern zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Es ist ratsam sich vor einer Scheidung mit diesem Thema zu beschäftigen, da ebenfalls die Art der Scheidung die Höhe der Anteile mitbestimmen kann.
Wie lange müssen Alimente bezahlt werden?
Unterhalt muss solange gezahlt werden, bis ein Kind zur Selbsterhaltung befähig ist. Sobald das Kind die Schule oder danach eine Ausbildung abgeschlossen hat, muss kein Unterhalt mehr entrichtet werden.
Wenn das Kind nach seinem Ausbildungsabschluss keinen Arbeitsplatz findet, dann muss das Elternteil für einen kurzen Zeitraum weiterhin Unterhalt zahlen. Aber auch wenn das Kind kurz einer Arbeit nachgeht und danach ein Studium beginnt, muss wieder Unterhalt gezahlt werden.
Überblick – Ratgeber zum Thema Unterhaltsrechner & Alimente in Österreich
- https://www.foerderportal.at/kindesunterhalt-alimente-berechnen-in-oesterreich-unterhaltsrechner/
- https://www.vknn.at/kindesunterhalt-alimente/
- https://www.iswb.at/unterhaltsrechner/
- https://www.clusterwien.at/kindesunterhalt/
- https://www.ecoundco.at/unterhalt-alimente/
- https://www.austrianpaymentscouncil.at/unterhalt/
- https://www.finanzer.at/unterhalt-alimente-in-oesterreich-unterhaltsrechner/
- https://www.schlaufuchs.at/unterhalt/
- https://www.mytoday.at/unterhaltsrechner-alimente/
- https://www.finanz-abc.at/unterhalt-alimente-oesterreich-unterhaltsrechner/
- https://www.spz.at/alimente-oesterreich/
- http://www.geldmarie.at/beihilfen/alimente.html
- https://www.eltern-forum.at/ratgeber-news/ratgeber-alimente/